Indien will Leihmutterschaft für Ausländer verbieten

In Indien soll es Ausländern verboten werden, ihr Kind von einer indischen Leihmutter austragen zu lassen. Indischen Paaren soll es aber weiter erlaubt sein, wie Generalstaatsanwalt Ranjit Kumar am Mittwoch vor einem Gericht in Neu Delhi erklärte. Indien war bislang eines der Länder mit den meisten Leihmutterschaften.
In Deutschland sind Leihmuttergeschäfte strafbar. Wer im Ausland eine Leihmutter findet, hat nur Aussicht auf einen deutschen Pass für das Kind, wenn ein Elternteil nachweislich Deutscher ist. Sonst müssen die Eltern durch den oft jahrelangen Prozess der Adoption gehen. Nach der Aufregung um „Baby Gammy“ erklärte auch Thailand Leihmuttergeschäfte mit Ausländern jüngst für illegal.
Die Regierung in Neu Delhi arbeite an einem Gesetz, wonach nur noch verheiratete, unfruchtbare, indische Paare eine Leihmutter in Anspruch nehmen könnten, erklärte Kumar in einer schriftlichen Erklärung. Eine entsprechende Gesetzesvorlage liege derzeit bei den Landesregierungen, damit diese Stellung beziehen könnten. Das Thema landete vor Gericht, weil ein Aktivist die mutmaßliche Ausbeutung armer und ungebildeter Frauen in der schwach regulierten Leihmütterindustrie beklagte.

Quelle: http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1432498