Experte: Gesetz diskriminiert Frauen mit Kinderwunsch
Aktuell sind in Österreich vier Klagen gerichtsanhängig — Rechtsanwalt will bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.
LINZ — Jedes siebente Paar in Österreich ist ungewollt kinderlos, ihre letzte Hoffnung ist die Reproduktionsmedizin. Allein im Welser Kinderwunschinstitut von Gernot Tews, einem Pionier auf diesem Gebiet, werden pro Jahr rund 550 Paare beraten und behandelt. 90 Prozent von ihnen können sich nach maximal vier Versuchen mit der sogenannten In-Vitro-Fertilisation (IVF) über ein Baby freuen. Bei dieser Methode werden Eizellen nach einer hormonellen Behandlung aus dem Eierstock entnommen und mit dem Samen des Partners befruchtet. Anschließend bringt der Mediziner die Embryonen in die Gebärmutter ein.
Obwohl laut Tews die Reproduktionsmedizin in Österreich zu den fortschrittlichsten zählt, gelte es rechtliche Mängel zu beseitigen. So übernehme etwa die Sozialversicherung keine Kosten für eine Untersuchung an einem Embryo mit Verdacht auf Gendefekt. Auch die Kosten für die Lagerung von Samen bei unfruchtbaren Männern nach einer Chemotherapie für eine spätere Befruchtung würden nicht erstattet. Und Frauen ohne Partner bzw. über 45 Jahren würden diskriminiert, indem sie von der Reproduktionsmedizin ausgeschlossen sind.
Hoffen auf Richter in Straßburg
In den vier genannten Fällen vertritt der Linzer Rechts- anwalt Günter Tews, Bruder des Kinderwunschinstituts-Chefs, die Betroffenen vor Gericht. In erster Instanz seien die Klagen zwar abgewiesen worden, aber man werde bis zum Obersten Gerichtshof gehen und anschließend den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen. So habe Österreich bereits einmal seine Gesetze in diesem Bereich nach einer Entscheidung der Straßburger Richter gegen Italien ändern müssen.
In Sachen Eizellenspende spricht sich der Reproduktionsmediziner für eine Anhebung des gesetzlichen Höchstalters für die Annahme von 45 auf 50 Jahren aus. „Es ist unverhältnismäßig, Frauen mit Hemmnissen zu belegen, während es bei Männern kein Alterslimit gibt“, so Tews. Aber bei der in Österreich verbotenen Leihmutterschaft plädiert er für Erleichterungen. So würden einige Frauen in die Ukraine ausweichen.hw
Quelle:
https://volksblatt.at/experte-gesetz-diskriminiert-frauen-mit-kinderwunsch/