Eine Gerichtsentscheidung des ukrainischen Gerichts ist eine Alternative zur Adoption des eigenen Kindes
Es ist schon bekannt, dass das ukrainische Gesetz (der zweite Teil des Artikels 123 des Familiengesetzbuches der Ukraine) besagt, dass dann, wenn ein von verheirateten Eheleuten (einer Frau und eines Mannes) unter Einsatz assistierter Reproduktionstechnologien gezeugter Embryo in den Körper einer anderen Frau übertragen wird, diese Eheleute als die Eltern dieses Kindes gelten.Read more