Thurgauerin klagt: Prozess um künstliche Befruchtung geht weiter
Eine 43-jährige Thurgauerin erhebt nach einer künstlichen Befruchtung schwere Vorwürfe gegen ein Vorarlberger Institut. Der Prozess in Feldkirch geht am Montag weiter.
Die Thurgauerin hält es für möglich, dass ihr in Vorarlberg Eizellen einer anderen Frau eingepflanzt wurden. (Bild: Michel Canonica)
Eine heute 43-jährige Thurgauerin erhebt schwere Vorwürfe gegen die von ihr im Jahr 2015 aufgesuchte medizinische Einrichtung, die sich auf In-vitro-Fertilisation spezialisiert hat. Bei einer künstlichen Befruchtung seien den Vorarlberger Spezialisten angeblich Verwechslungen passiert, man rücke Unterlagen nicht heraus und zeige sich unkooperativ, so die Anschuldigungen.
Stimmt nicht, sagt die Gegenseite und lässt Mediziner das komplizierte Prozedere rund um das Thema In-Vitro-Fertilisation erklären.
Ausserdem habe man eine Lösung durch den sogenannten Patientenanwalt angeboten, was aber abgelehnt worden sei. Zusätzlich habe man sich bereit erklärt, Einblick in die Dokumentation zu gewähren, doch auch da sei die Gegenseite ohne Interesse gewesen, sagt der Anwalt der beklagten Seite.
Urteil ergeht in Zivilfällen schriftlich
Der medizinische Leiter erklärte dem Gericht einige Vorgänge. Es geht um Zyklusverwaltung, Blastozysten, Umbetten von Eizellen und andere Fachbereiche. Im Zentrum des Prozesses steht auch die Dokumentation der medizinischen Eingriffe und Vorgänge. Allein dieses Thema gestaltet sich sehr kompliziert und verlangt nach einem IT-Experten, weshalb der Prozess im März bereits einmal vertagt werden musste. Die für Montag angesetzte Verhandlung beginnt um 13.30 Uhr und ist bis in die Abendstunden angesetzt. Ein Urteil ist nicht zu erwarten, dies es ergeht in Zivilfällen in der Regel schriftlich und nicht am Ende einer Verhandlung. Offen ist auch, ob der Prozess allenfalls nochmals vertagt werden muss.
2016 wurden der Frau erstmals zwei Embryonen eingesetzt. Dieser und auch ein zweiter Versuch, ein Kind zu bekommen schlugen fehl, weshalb die Patientin die Ärzte bat, es ein letztes Mal zu versuchen. Sie sei daraufhin überrascht gewesen, als es hiess, dass keine tiefgefrorenen Embryonen mehr vorhanden seien. Der medizinische Leiter erklärt, dass es bei der speziellen Konservierung einer bestimmten Qualität bedarf, dass die spätere Befruchtung funktionieren kann. «Alles wird lückenlos dokumentiert und kann auf Grund des ausgeklügelten EDV-Systems auch nicht manipuliert werden», so die Beklagtenseite.
Streitwert von 100’000 Euro
Den Streitwert von 100’000 Euro hält das beklagte Institut für weit überhöht, die Anschuldigungen für nebulös. Die Patientin verlangt die Herausgabe von ihrer Meinung nach noch vorhandenen Eizellen. Im weiteren lässt sie der Gedanke nicht los, dass eine Verwechslung stattgefunden haben könnte. Für den Prozess wurden Zeugen und ein Computerexperte geladen.