Ausländische Leihmutter: Biologische Mutter darf Kind adoptieren
Die biologische Mutter darf ihr Kind, das eine Leihmutter im Ausland ausgetragen hat, adoptieren. Auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 28. Februar 2019 (AZ: 1 UF 71/18) weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Das deutsche Ehepaar hatte in der Ukraine über eine so genannte Leihmutterklinik Kontakt zu einer Leihmutter aufgenommen. Sie vereinbarten mit der Frau, dass diese für sie ein Kind austragen würde. Sie waren die biologischen Eltern des Kinds. Der Vater erkannte die Vaterschaft nach der Geburt des Kinds an. Die Leihmutter erklärte sich einverstanden, dass die leibliche Mutter das Sorgerecht ausüben und die Adoption ihres biologischen Kinds beantragen würde, um auch die rechtliche Mutter zu werden.
Das Amtsgericht lehnte die Adoption ab. Das Oberlandesgericht stimmte dann jedoch zu. Die Adoption diene dem Wohl des Kinds, entschieden die Richter. Es sei zu erwarten, dass zwischen der leiblichen Mutter und dem Kind ein Eltern-Kinder-Verhältnis entstehe.
Das Amtsgericht hatte argumentiert, bei einem von einer Leihmutter ausgetragenen Kind sei eine Adoption durch die biologische Mutter nur dann zulässig, wenn sie zum Wohl des Kinds erforderlich sei. Das sah das Oberlandesgericht anders: Diese Vorschrift beziehe sich nämlich auf gesetzes- oder sittenwidrige Adoptionen, bei denen die Eltern mitgewirkt hätten. Dies sei etwa bei Kinderhandel der Fall. Weder die Vermittlung der Leihmutterschaft noch die Tatsache, dass die biologischen Eltern das Kind nach Deutschland gebracht hätten, verstießen gegen deutsches Recht. Das Kind müsse seinen genetischen Eltern zugeordnet werden können, die sich für sein Wohl und Wehe verantwortlich zeigten.
Information: www.dav-familienrecht.de