Kinderwunsch: Österreichisches Gesetz diskriminiert Single-Frauen
Single-Frauen werden bei ihrem Kinderwunsch in Österreich benachteiligt, denn das Gesetz erlaubt weder eine künstliche Befruchtung noch das Einfrieren von Eizellen bei alleinstehenden Frauen. Noch nicht den richtigen Partner gefunden zu haben, führt also sogar gesetzlich zur Benachteiligung?
Der Wunsch eine Familie zu gründen und Kinder zu bekommen, kommt meist nicht erst auf, wenn man seinen Partner oder seine Partnerin fürs Leben gefunden hat. Es ist ein prinzipieller Wunsch. Der sich auch nicht ändert, wenn es in der Liebe eben nicht klappen will.
Aber dann macht es einem nicht nur das Herz schwer, sondern ebenso der heimische Gesetzgeber. Denn im sogenannten Fortpflanzungsmedizingesetzes (FMedG) wird festgeschrieben, dass eine medizinisch unterstützte Fortpflanzung prinzipiell nur in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft erlaubt ist. Was übersetzt bedeutet: Eine künstliche Befruchtung ist für Singles nicht erlaubt. Genauso wie eine Samenspende oder eine Leihmutterschaft.
Eine Gesetzgebung, die eigentlich dafür sorgen möchte, dass ein Baby in „geordneten“ Verhältnissen aufwächst, damit sich nicht eine Person alleine um das Heranwachsende kümmern muss. Aber eine Ehe oder auch eine eingetragene Partnerschaft sind selbstverständlich keinerlei Garantie, dass ein Kind all die Fürsorge und Liebe erhält, die es braucht. Und auch Beziehungen können zerbrechen und dann ist man erst recht alleinerziehend.
Du bist Single und wünscht dir ein Kind?
Als Lösung einen One Night Stand suchen? Sicherlich auch nicht die allerbeste Lösung, wie Wunschbaby-Institut-Leiter DDr. Michael Feichtinger bestätigt: „In Schweden und Dänemark können Single-Frauen auf Samenbanken zugreifen und sich befruchten lassen. In Österreich bleibt ihnen nur der Weg ins Ausland oder das Beziehen einer Samenprobe eines privaten Spenders. Aber ich warne eher davor, dass Frauen auf Grund des Kinderwunsches einen medizinisch ungetesteten Spender suchen, um schwanger zu werden. Denn dann sind die Risiken einer Ansteckung von Infektionskrankheiten wie HIV, HPV oder Geschlechtskrankheiten gegeben.“
Eine medizinische Behandlung für alleinstehende Frauen durch eine Samenbank in Österreich wäre die sicherere Lösung, um jedes Risiko zu vermeiden und gleichsam den Anstieg der Geburtenrate in Österreich zu fördern: Laut Statistik Austria sanken in Österreich die Lebendgeburten seit 1970 mit 112.301 auf 85.530 im Jahr 2018 – das ist ein Rückgang von 24 Prozent.
Eizellen einfrieren? In Österreich ebenso nicht so einfach
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass sich Frauen frühzeitig Eizellen einfrieren lassen, um quasi Zeit zu gewinnen bis ein Partner oder eine Partnerin vorhanden ist. Dieses sogenannte „Social Freezing“ ist vor allem in den USA mittlerweile eine viel genutzte Maßnahme. Auch in Japan, Großbritannien oder Deutschland praktizieren Kliniken diese Eizellenvorsorge schon seit Jahren.
„In Österreich ist das Einfrieren von Eizellen jedoch nur bei medizinischer Indikation erlaubt. Wenn die Gefahr besteht, dass aufgrund einer Krankheit oder deren Behandlung, die Fortpflanzungsfähigkeit verloren geht, wie etwa vor einer Chemotherapie“, so Feichtinger. „Daher besteht hier dringender politischer Handlungsbedarf, um in Österreich das Familienwachstum voranzutreiben und alleinstehenden Frauen das Einfrieren von Eizellen oder eine Samenspende zu ermöglichen.“
Quelle:
https://www.woman.at/a/kinderwunsch-oesterreichisch-gesetz-single-frauen