Wie werden die Kinderrechte für Leihmutter- Wunschkinder in der Ukraine geschützt. BioTexCom tauscht Erfahrungen aus.
“Ein nächstes ausländisches Paar – sprich Babytouristen – in der Ukraine hat auf sein eigenes Wunschkind verzichtet” -sorgte für Schlagzeilen in jüngster Zeit. Es ist schon längst bekannt, dass die Ukraine als Anziehungspunkt für zahlreiche Wunscheltern gilt, die angesichts legaler Programme für Leihmutterschaft und Eizellspende dorthin pilgern. Hand aufs Herz, jeder will ein gesundes Baby haben; oder anders gesagt: die ausländischen Wunscheltern wollen auch Garantien, frei nach dem Motto – “Wer zahlt, der bestellt auch die Musik „.
Das heißt, sie möchten für ihre Bestellung unbedingt eine Klinik finden, die ihnen all dies auch bestätigt. Einige kleinere Vermittlungs-Agenturen werden von den Wunscheltern beeinflusst, ”bestellen dann die gesunden Babys”, aber ohne dass danach eine PID durchgeführt wird, Verträge mit den Eltern unterschrieben oder rechtmäßige Dokumentenausfertigung vorgenommen werden. Als Folge kommt es zu einer Reihe von tragischen Fällen: ausgesetzte und verlassene Babys in den Kinderheimen etc.
Im Zentrum für Reproduktionsmedizin von BioTexCom wird sehr verantwortlich an den Rechtsschutz von Wunscheltern und Wunschkindern herangegangen. Das Stichwort ist die Durchführung einer PID -Diagnostik, (Präimplantationsdiagnostik), worin die Klinik auch sehr erfahren ist. Die Embryonen werden sehr engmaschig geprüft: diese Untersuchung wird gerade vor dem Einsetzen von Embryonen in den Uterus vorgenommen; weswegen der wissenschaftliche Name ja auch Präimplantationsdiagnostik lautet. Dies verhindert einen Transfer von Embryonen mit chromosomalen Abweichungen, z.B einen Fall von Trisomie. (Down-Syndrom).
Des Weiteren dürfen die Wunscheltern auch das Geschlecht des Babys auswählen. Auf diese Weise wird das Risiko der Geburt eines Babys mit den genetischen Störungen manchmal aufgehoben.
Dennoch niemand ist imstande, eventuelle nachgeburtliche Komplikationen auszuschließen, sogar in hochentwickelten Ländern nicht. Die Wehen als solche sind bei allen Frauen alles andere als einfach, bei einer “gewöhnlichen” Mutter sowie bei einer Leihmutter. Sogar nach der Geburt eines absolut gesunden Kindes gibt es ein Risiko von Pathologien und eines Baby-Todes im ersten Lebensmonat. Den Meldungen der Weltgesundheitsorganisation zufolge gelten als häufigste Komplikationen der Geburt: Asphyxien bei Geburten bzw. eine Unterversorgung durch ungenügende Sauerstoffzufuhr, verschiedene Infektionen, Frühgeburten…
Falls so was im Fall einer Leihmutter passiert – was glücklicherweise sehr selten ist – deckt die Klinik die gesamten Kosten der Behandlung des Babys in der Ukraine. Gleichzeitig kommt die Klinik für alle beim Ukraine-Aufenthalt entstehenden Kosten von Wunscheltern auf, solange sich das Baby in einem ukrainischen Krankenhaus befindet.
Die notwendige Voraussetzung für eine Teilnahme am Leihmutterschafts-Programm ist ein Vertragsabschluss mit den ausländischen Wunscheltern, der auch die Abholung des Babys aus der Ukraine in ihr eigenes Land beinhaltet. Um die Rechte der zukünftigen Wunschbabys zu schützen, sollen die Wunscheltern die Ernsthaftigkeit ihrer Absichten und ihren Verantwortungsgrad verstehen.
Deswegen sollen sich die Wunscheltern einer psychologischen Beratung unterziehen; ein Psychologe bestimmt hierbei, ob das Paar sowohl physiologisch als auch psychologisch bereit und fähig ist, eine Verantwortung für das Baby zu übernehmen.