Von Leihmutter ausgetragenes Kind darf durch genetische Mutter adoptiert werden, wenn es dem Kindeswohl dienlich ist

«Diese Art der Adoption habe auch Vorrang und nicht jene nach dem engen Maßstab des § 1741 Abs. 1 Satz 2 BGB, da Mutter und Kind bereits über eine enge Bindung verfügten und die Mutterrolle durch diese auch tatsächlich übernommen worden sei.»

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