Kosten für eine Leihmutterschaft sind keine aussergewöhnliche Belastung

Ein gleichgeschlechtliches Männer-Ehepaar hat eine Leihmutter in den USA beauftragt. Aus dieser Leihmutterschaft-Erfahrung wurde das Kind geboren, das seit seiner Geburt  bei den Klägern in Deutschland lebt.

Die Kläger machten die Aufwendungen in Höhe von insgesamt ca. 13.000 € als außergewöhnliche Belastung geltend.

Die Klage wurde vom Finanzamt mit Verweis auf das Embryonenschutzgesetz (ESchG) abgelehnt, weil eine Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist.

Originalartikel: https://www.ntg24.de/Aussergewoehnliche-Belastung…