Leihmutterschaft: Gericht stärkt Rechte der biologischen Väter
Frankreich ist wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt worden, weil es drei von Leihmüttern in Indien geborene Kinder von Franzosen nicht als französische Staatsbürger anerkannt hat. Die Behörden hatten sich geweigert, die Kinder in das Geburtenregister einzutragen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg sah das Privatleben der drei betroffenen Kinder verletzt und verurteilte Frankreich am Donnerstag zur Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld an jedes Kind und weiteren jeweils 15.000 Euro an die Familien.
Quelle: http://www.morgenpost.de/incoming/article207923969/Leihmutterschaft-Gericht-staerkt-Rechte-der-biologischen-Vaeter.html