Lesbisches Paar darf nicht mit Kind auswandern – weil der Samenspender widerspricht
Das höchste Gericht Australiens hat die Vaterrechte eines Samenspenders gestärkt. Es untersagte der Mutter, mit ihrer Partnerin und der Tochter nach Neuseeland zu ziehen. Sie müssen den Vater künftig auch an der Erziehung des Kindes beteiligen.
Weil der leibliche Vater Einspruch erhoben hat, darf ein lesbisches Paar aus Australien mit seinem elf Jahre alten Mädchen nicht nach Neuseeland auswandern. Der Mann setzte vor Australiens Oberstem Gerichtshof in Canberra durch, dass die beiden Frauen mit dem Mädchen in Australien bleiben müssen.
Das Kind wurde durch künstliche Befruchtung gezeugt. Der Samenspender habe gesetzliche Elternrechte, die gewahrt werden müssten, entschieden die Richter in einem nun veröffentlichten Urteil. Da er in der Geburtsurkunde genannt werde und zudem eine „ausgesprochen enge“ Beziehung zu dem Mädchen unterhalte, habe er bei einem möglichen Umzug des Kindes nach Neuseeland ein Mitspracherecht.
Der Australier war früher mit der leiblichen Mutter befreundet und hatte ihr 2006 geholfen, den Wunsch nach einem Kind zusammen mit ihrer Partnerin zu erfüllen, indem er sein Sperma für eine künstliche Befruchtung zur Verfügung stellte. Auf der Geburtsurkunde ist er auch als Vater eingetragen. Zudem war er in den ersten Jahren an der Erziehung beteiligt. Das Mädchen nannte ihn „Daddy“.
Probleme gab es erst vor vier Jahren
Die Freundschaft mit der Mutter zerbrach dann aber. Das Kind wuchs bei der Frau und deren Partnerin auf. Als das lesbische Paar 2015 auswandern wollte, verhinderte der Mann dies durch eine Klage vor einem Familiengericht. Im Berufungsverfahren entschied die Justiz zugunsten der Frauen.
Jetzt aber gab Australiens High Court in einer Mehrheitsentscheidung jedoch wieder dem leiblichen Vater recht. Das Kind solle in Australien bleiben, um dem Vater weiterhin ein Besuchsrecht zu ermöglichen. Künftig muss er auch an allen wichtigen Erziehungsfragen beteiligt werden.
Ob das Urteil Auswirkungen auf künftige Gerichtsentscheidungen in Zusammenhang mit Samenspendern haben wird, ist angesichts der besonderen Umstände des Falls unklar.
wit/dpa/AFP