Neusser verliert Streit um eingefrorene Embryonen
Ein schwuler Vater aus Neuss ist mit dem Versuch gescheitert, die Vaterschaft an neun Embryonen festzustellen, die in Kalifornien eingefroren sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat seine Klage abgewiesen. Die Vaterschaft werde nach deutschem Recht erst nach der Geburt festgestellt, heißt es. Der Neusser und sein Mann haben bereits drei Töchter von Leihmüttern. Der 49-Jährige wollte auch das Sorgerecht für die befruchteten Eizellen. Dann hätte er bestimmen können, ob eine Leihmutter die Embryonen austrägt oder sie an kinderlose Paare verschenkt werden, erklärt seine Anwältin. Beides ist in Deutschland bisher verboten.
Quelle: http://www1.wdr.de/