Sehr geehrte Wunscheltern und frischgebackene Eltern!

Im Spiegel 35/ 2022 erschien der Artikel “Zurück in den Krieg – für die Geburt” https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/leihmutterschaft-in-der-ukraine… am 26.08.2022.
Die Spiegel-Autoren haben unsere Klinik heftig dafür kritisiert, dass wir ukrainische Leihmütter sowie deutsche Kinder wissentlich in Gefahr gebracht hätten, indem wir hochschwangere Leihmütter baten, in die Ukraine zurückzukehren.

Wir betonen dazu, dass wir uns streng nach ukrainischen Gesetzen richten wollten, um für alle Beteiligten keine unübersehbaren juristischen Konsequenzen herbeizuführen.

Im „Spiegel“ wird vom Familienanwalt Marko Oldenburger näher dargelegt, dass unsere Sorgen unbegründet waren. Weiterhin erklärt er, dass er mehrere Paare vertritt, bei denen die Leihmütter ihre Kinder in Deutschland zur Welt gebracht haben.

Das Auswärtige Amt hat offenbar auf Anfrage vom „Spiegel“ mitgeteilt, dass die Wunschmutter über eine Adoption (nach deutschem Recht) die elterliche Sorge erlangen kann, unabhängig davon, ob das Kind in der Ukraine oder in Deutschland zur Welt gekommen ist. Der Vater kann die Vaterschaft beim Jugendamt oder bei einem Notar anerkennen lassen. Rechtsanwalt Oldenburger verweist auch darauf, dass in Deutschland nur das Einsetzen eines Embryos bei einer Leihmutter strafbar ist, nicht die Geburt des Kindes. Wir haben begriffen, dass diese Prozedur auch funktionieren kann. An dieser Stelle bedanken wir uns für diese nützlichen Informationen und bedauern, dass wir diese Informationen nicht früher verlässlich bekommen haben.

Insofern mag man dies als unser Versäumnis betrachten, für das wir hiermit bei allen Betroffenen um Verzeihung bitten. Wir werden künftig nicht mehr darauf drängen, dass die Geburt in der Ukraine stattfindet, denn Sicherheit und Leben der Leihmütter und Ihrer Babys hat für uns die höchste Priorität. Die Babys können künftig in Deutschland geboren werden.