Unerfüllter Kinderwunsch führt vor Gericht

Eine ehemalige Augsburger Paartherapeutin musste sich erneut Fragen des Landgerichts stellen. Sie soll 19 Frauen an Kliniken in Tschechien vermittelt haben. Warum das Verfahren plötzlich ausgesetzt wurde.

Etwa jedes siebte Paar in Deutschland, so eine Untersuchung des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung, wünscht sich ein Kind. Doch wenn es nicht klappt, Frauen sich vergeblich mit Hormonen behandeln lassen, eine künstliche Befruchtung nicht den gewünschten Erfolg bringt, führt sie immer häufiger der Weg ins Ausland. In mehreren Staaten der EU – so in Tschechien, Großbritannien, Spanien – wird ihnen in Kliniken eine gespendete Eizelle eingesetzt, die mit dem Samen ihres Mannes befruchtet ist. Im Jahr 2014, dies ergab eine europaweit vorgenommene Befragung, haben sich mehr als 54000 Frauen so eine Eizelle einer fremden Frau einsetzen lassen. Tendenz steigend.

Illegal in Deutschland 

In Deutschland ist dies illegal. Der Bundestag hat die „gespaltene Mutterschaft“ 1991 gesetzlich verboten. Vor diesem Hintergrund fand gestern vor dem Landgericht ein Prozess statt. Christine B., eine in Augsburg lebende Paartherapeutin, sitzt zum zweiten Mal auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, 19 Frauen – ursprünglich waren es noch mehr – mit unerfülltem Kinderwunsch an Kliniken in Tschechien vermittelt zu haben. In erster Instanz hatte ein Gericht sie von dem Vorwurf freigesprochen. Eine Beihilfe zu einem Vorgang, der in dem jeweiligen Land völlig legal sei, könne nicht als Straftat angesehen werden, urteilte ein Amtsrichter. Doch die Staatsanwaltschaft ist gegen das Urteil in Berufung gegangen. Die Verhandlung endete jedoch mit einem Paukenschlag.

Die Fünfte Strafkammer setzte das Verfahren für Nachermittlungen aus. Zuvor hatte die Vorsitzende Richterin Karin Becker vergeblich an die Staatsanwaltschaft appelliert, die Berufung entweder zurückzunehmen, oder die Entscheidung vor dem Münchner Oberlandesgericht anzufechten. „Hier geht es um Rechtsfragen, die nicht Sache eines Strafgerichts sein können, hier ist der Gesetzgeber gefordert.“ Es sei „höchste Zeit“ dafür, machte die Richterin ihrem Unmut Luft.

Die Materie ist heikel und juristisch nicht leicht zu verstehen. Wie Samenspenden sind auch Embryonenspenden, die in beiden Fällen ungewollt kinderlosen Paaren zu einem Baby verhelfen, in Deutschland erlaubt. Bei einer Embryonenspende wird die bereits befruchtete Eizelle eines fremden Paares, also der genetischen Eltern, an die Wunscheltern „gespendet“. Als Mutter gilt die Frau, die das Kind austrägt und zur Welt bringt. Anders verhält es sich, wenn eine Eizelle im Labor befruchtet wird, um sie dann einer anderen Frau einzusetzen. Die „missbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken“ kann mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe geahndet werden.

„Ergebnisoffene Beratung“

Christine B. ist nur der Beihilfe angeklagt. Die 57-Jährige, früher in der Schwangerschaftsberatung der Caritas tätig, will bei ihren Beratungsgesprächen „stets ergebnisoffen“ beraten haben. Denn so ein Eingriff ist nicht ohne Risiken. Sie habe „niemals eine Frau an eine Klinik im Ausland vermittelt“, sagte sie bei ihrem ersten Prozess. Ins Visier der Augsburger und Münchner Staatsanwälte waren Christine B. und mit ihr zahlreiche Frauenärzte bereits 2012 geraten. Fast alle Verfahren sind eingestellt worden oder endeten mit Freisprüchen. Auch bei Christine B. hält die Strafkammer, wie sie in der Verhandlung zu erkennen gab, den Freispruch für „gut begründet“. Die Staatsanwaltschaft ist nach wie vor anderer Ansicht, wie Anklägerin Katherina Horn nach einer Verhandlungspause und Rücksprache mit ihrer Behörde erklärte. Sie würde, wie Horn andeutete, einen erneuten Freispruch abermals anfechten.

Nachermittlungen stehen an

Daraufhin zog die Strafkammer von sich aus die Reißleine und setzte das Verfahren für Nachermittlungen aus. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten es versäumt, die eigentliche Tat aufzuklären, in tschechischen Kliniken und im Labor tätige Ärzte zu befragen.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft muss deshalb jetzt ein Rechtshilfeersuchen an die Tschechische Regierung stellen. Ob sie die gewünschten Auskünfte bekommt, ist fraglich. So oder so wird das Thema noch länger Gerichte in Bayern beschäftigten. Am 13. Dezember sind in Augsburg drei Vorstände des Vereins „Netzwerk Embryonenspende“ vor dem Landgericht angeklagt. Sie sind in erster Instanz vom Amtsgericht in Dillingen freigesprochen worden.

 

Quelle:

https://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Unerfuellter-Kinderwunsch-fuehrt-vor-Gericht-id52230061.html