Ablauf der Kinderreisepassausstellung

Nach der Geburt des Kindes  muss man zuerst eine ukrainische Geburtsurkunde  beim ukrainischen Standesamt bekommen. Eine Dolmetscherin wird Ihre Dokumente  beim Standesamt einreichen. Das beliebige Standesamt benötigt folgende Unterlagen:

  • Bis zur Geburt des Kindes sollen die Wunscheltern ihre Heiratsurkunde in Deutschland apostillieren lassen.
  • Gebraucht werden auch beglaubigte und übersetzte Kopien ihrer Reisepässe.
  • Die Heiratsurkunde ist ins Ukrainische zu übersetzen.
  • Die Reproduktionsklinik BioTexCom stellt eine Bescheinigung der genetischen Verwandtschaft aus.
  • Die Geburtsklinik stellt eine medizinische Geburtsurkunde aus.
  • Notarielle Erklärung der Leihmutter, dass sie mit der Eintragung der  Wunscheltern in die Geburtsurkunde des Kindes einverstanden ist
  • Gebraucht wird auch die Kopie des Passes einer Leihmutter.

Diese Papiere werden ans Standesamt zur Bearbeitung übergegeben. Am nächsten bzw. übernächsten Arbeitstag kommen die Eltern (beide Ehegatten!) ins Standesamt und bekommen dort eine ukrainische Geburtsurkunde, in der sie als Eltern des Kindes eingetragen sind.

(Laut der ukrainischen Gesetzgebung gilt als gesetzlich anerkannte und biologische Eltern des Kindes das Ehepaar, das an dem Leihmutterschaftsprogramm teilnimmt, unabhängig davon, ob ein genetisches Material vom Elternteil oder von beiden Eltern verwendet wurde).

Diese Geburtsurkunde wird unverzüglich ans Justizministerium zur Apostillierung übergegeben. Die wird auch ins Deutsche übersetzt.

Parallel werden alle nötigen Dokumente der Eltern und der Leihmutter für die Botschaft vorbereitet:

  •  Notarielle Erklärung der Leihmutter, dass sie mit der Eintragung der
    Wunscheltern in die Geburtsurkunde des Kindes einverstanden ist;
  •  Notarielle Erklärung der Leihmutter zum aktuellen Familienstand;

                a. Falls sie früher standesamtlich verheiratet war, dann wird eine Heiratsurkunde mit Stempel des regionalen Justizministeriums benötigt.

                b. Nachweis über Auflösung eventueller geschiedener Ehen der Leihmutter (Scheidungsurteil, bei Scheidungen vor Juli 2010 außerdem Scheidungsurkunde)

                c. Registerauszug über den vorehelichen Namen der Leihmutter (bzw. Nachweise über sonstige Namensänderungen)

                d. Falls die Leimutter verwitwet ist, dann ist eine Sterbeurkunde vorzulegen.

  • Geburtsurkunde der Leihmutter
  •  Inlandspass (falls vorh. auch Reisepass) der Leihmutter
  •  2 Fotos des Kindes (3×4)
  • Medizinische Bescheinigung über die Geburt (Krankenhaus)
  • Ukrainische Geburtsurkunde des Kindes

Alle ukrainischen Dokumente werden mit Apostille und deutscher Übersetzung benötigt.

Mit allen diesen Dokumenten muss ein Ehepaar zusammen mit dem Kind und der Leihmutter zur Botschaft gehen. Bei der Botschaft macht der Ehemann eine Vaterschaftsanerkennung. Die Leihmutter gibt ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung. Ausserdem wird eine Sorgeerklärung durchgeführt.

Demnächst bekommt das Kind einen Kinderreisepass.