Deutschland gibt grünes Licht!

Hinweis zu „Leihmutterschaften“ :

Leihmutterschaftsverträge sind in Deutschland sittenwidrig und damit nichtig. Die im Zusammenhang mit Leihmutterschaft stehenden Tätigkeiten von Vermittlern und Ärzten sind nach dem Embryonenschutzgesetz und dem Adoptionsvermittlungsgesetz mit Strafe bedroht.

Da die Leihmutterschaft mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts unvereinbar ist, ist eine Leihmutterschaft, auch wenn sie in einem Land vermittelt wird, welches solche Verträge für zulässig erachtet, für Deutschland grundsätzlich unwirksam.

Die deutsche Botschaft kann daher die „Wunscheltern“ nicht als rechtliche Eltern des Kindes einer Leihmutter anerkennen. Dies gilt unabhängig davon, ob sie als Eltern in der ukrainischen Geburtsurkunde eingetragen sind. Mutter nach anzuwendenden deutschem Recht ist immer nur die Frau, die ein Kind geboren hat, unabhängig von der biologischen Abstammung oder der ukrainischen rechtlichen Bewertung.

Die Kinder von Leihmüttern sind somit im Rechtssinne nicht mit den „Wunscheltern“ verwandt und erwerben damit keine deutsche Staatsangehörigkeit! Die Botschaft kann in solchen Fällen damitkeine Kinderreisepässe oder sonstige deutsche Pässe für die Kinder ausstellen! Das hat das Verwaltungsgericht Berlin kürzlich in einem Eilverfahren entschieden (Aktenzeichen VG23 L 79.11).

Eine Ausreise mit den Kindern aus der Ukraine nach Deutschland ist ohne entsprechende Ausweispapiere nicht möglich.

Rein vorsorglich weist die Botschaft darauf hin, dass das geltende deutsche Aufenthaltsrecht keinen Raum für die Erteilung eines Visums für das nach einer Leihmutterschaft in der Ukraine zur Welt gekommene Kind bietet.

Bei der unkorrekten Vorbereitung von Dokumenten des Leihmutterschaftsprogramms wird die Deutsche Botschaft keinesfalls den Kindern Einlass nach Deutschland gewähren.

Die angefertigten Dokumente sollen der Anforderungen sowie von der deutschen als auch von der ukrainischen Gesetzgebung entsprechen. Unsere Firma berücksichtigt alle Anforderungen der deutschen Gesetzgebung bei der Abgabe der Dokumente von dem Leihmutterschaftsprogramm.

Wir haben schon mehrere Leihmutterschaftsprogramme durchgeführt und erfolgreich Kinderpässe bekommen. Höchstwahrscheinlich wird die deutsche Botschaft nicht bestätigen, dass unsere Firma ist die einzige, die schafft erfolgreich die Pässe für die Kinder zu bekommen. (Laut dem Embryonenschutzgesetz ist die Leihmutterschaftswerbung verboten und wird mit Freiheitsentzug bis 3 Jahre gestraft).

Aber die Botschaft wird bestätigen, dass die mithilfe des Leihmutterschaftsprogramms geborenen Kinder ihre Reisepässe bekommen haben. Die Ausfertigung der Dokumente kann unterschiedlich dauern.

Wir bedanken uns bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland und der Organe der Staatsmacht für Menschenfreundlichkeit und Respekt zu ihren kleinen Mitbürgern.