Deutschland: Wer einer Samenspende zustimmt, muss zahlen
Männer, die einer Samenspende für ihre Frau oder Freundin zustimmen, müssen Unterhalt für ein so gezeugtes Kind zahlen – egal ob sie verheiratet sind oder nicht. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Vor dem höchsten deutschen Zivilgericht hatte sich ein Mann dagegen gewehrt, dass er für ein Kind seiner Ex-Freundin zahlen sollte, das diese per Samenspende bekommen hatte. In die künstliche Befruchtung hatte der zeugungsunfähige Mann zwar schriftlich eingewilligt. Kurz nachdem das Mädchen geboren wurde, wollte er von der Vaterschaft und den Unterhaltszahlungen aber nichts mehr wissen. (Az.: XII ZR 99/14)