Künstliche Befruchtung und Leihmutterschaft
Dank unserem Eizellenspendeprogramm, unser Team hilft den Frauen im Alter von 50 Jahren, sogar nach Menopause, den Glück der Schwangerschaft erleben. Unsere Spenderinnen machen eine Reihe von Analysen, darunter Karyotyp und Fragile X, die uns präzise und prognostizierende statistische Angaben bekommen helfen.
Laut Statistik, aus größerer Menge der Eizellen – bekommt man mehr Blastozysten und auf solcher Weise die Schwangerschaftsmöglichkeit bei den Frauen im Alter nach 50 Jahren absolut real ist. Aber nur 1 aus 10 Eizellenspenderinnen können so hoch produktiv sein. Unser Klinikum hat mehr als 700 Kandidatinen testiert, darunter 70-75 Eizellenspenderinnen haben hochproduktive Eizellen.
A. Künstliche Befruchtung
- Kinderlosigkeit kann durch die Zeugungsunfähigkeit des Mannes oder Sterilität der Frau bedingt sein. Ethisch unterschiedlich zu bewerten ist es, ob zu einer Befruchtung die Samen- und Eizellen von Ehepartnern oder fremder Personen verwendet werden. Ethische (sittlich, moralisch) Bedenken gegen eine homologe Insemination bestehen nicht, solange sie von beiden Partnern gewünscht wird.
- Wenn wegen Zeugungsunfähigkeit des Mannes seine Frau von ihm kein Kind empfangen kann, wird gelegentlich die Übertragung fremden Samens auf die Frau gewünscht. Dagegen können generelle ethische Bedenken erhoben werden:
- Selbst wenn im Zeitpunkt, da Mann und Frau solche Maßnahme wünschen, Übereinstimmung zwischen ihnen besteht, kann danach das Verhältnis der Partner gestört und ein so empfangenes Kind besonderen Belastungen ausgesetzt sein. Auch juristische und erbbiologische Probleme sind noch ungeklärt.
- Die genetische Abstammung ist ein Bestandteil der persönlichen Identität. Eltern schulden ihrem Kind Aufklärung über seine genetische Herkunft. Dies kann sogar aus medizinischen Gründen lebenswichtig werden. Eine schicksalhaft bedingte Unkenntnis über die Herkunft ist mit einem herbeigeführten Bewusstsein ethisch nicht gleichzusetzen.
- Es gibt alleinstehende Frauen, die sich ein eigenes Kind wünschen, ohne aber an den Vater dieses Kindes gebunden zu sein oder ihn überhaupt kennen zu wollen. Durch eine heterologe Insemination, bei der der Samenspender (Vater) unbekannt bleibt, kann dieser Kinderwunsch erfüllt werden. Dabei ist zu fragen, ob einem Menschen bewusst die Identität seines Vaters vorenthalten werden darf und ob es pädagogisch zu verantworten ist, ein Kind ohne Vater aufwachsen zu lassen.
- Der Samenspender (“Vater”) muss sich fragen lassen, ob eine bewusst herbeigeführte Vaterschaft nicht auch Verantwortung für das Kind beinhaltet und der Verzicht auf die Verantwortung gegenüber seinem Kind ethisch vertretbar ist.
B. Ersatzmutterschaft
- Neue medizinische Techniken machen es möglich, einen Embryo nicht von der Frau austragen zu lassen, von der das Ei stammt. Ist eine Frau nicht zur Schwangerschaft fähig oder willig, so kann nach der extrakorporalen Befruchtung der Embryo in die Gebärmutter einer anderen Frau eingepflanzt werden.
- Das ist ethisch nicht unbedenklich. Die Beziehung zwischen Mutter und Kind während der Schwangerschaft übt einen wichtigen Einfluss auf die werdende Persönlichkeit des heranwachsenden Kindes aus. Deshalb sollte dieser Einfluss möglichst positiv gestaltet sein. Auch für die Annahme des Kindes durch die Eltern spielt das Erlebnis der Schwangerschaft eine Rolle. Dies gilt besonders, wenn ein behindertes Kind zur Welt kommt. Bei der Ersatzmutterschaft entsteht in einem solchen Fall ein besonders schwerwiegendes Problem, wenn die genetischen Eltern die Annahme des behinderten Kindes von der Leihmutter verweigern, wie bereits in einigen Fällen geschehen. Nach unserer Rechtsordnung ist die gebärende Mutter die leibliche Mutter.
- Ethische Bedenken bestehen auch hinsichtlich der Motive, die manche Frau veranlassen, nicht selbst eine Schwangerschaft auszutragen. Neben medizinischen Gründen spielen erfahrungsgemäß die Vermeidung der normalen gesundheitlichen Risiken, die Furcht vor Verlust körperlicher “Schönheit” und eine mögliche Beeinträchtigung der Karriere durch die Schwangerschaft eine Rolle.
Beispiele für Künstliche Befruchtung:
In Californien wird die künstliche Befruchtung durch Insemination mit liberaler Gesetzgebung ermöglicht. Jede Frau mit Kinderwunsch hat die Möglichkeit, sich für $ 500 bis $ 700 befruchten zu lassen. Fast 90% der Frauen, die auf diese Weise Mutter werden, sind lesbisch, und viele leben in festen Beziehungen.
Die Samenspende wird von der Samenbank auf den HIV-Virus untersucht – aus diesem Grund verwendet man nur tiefgefrorenen Samen – und später für höchstens 10 Befruchtungen genutzt. Die Inzest-Gefahr würde sonst zu groß. Die Interessentin kann aus einem Katalog die Eigenschaften und Anlagen des möglichen Samenspenders erfahren. Nach getroffener Wahl wird der Samen aus dem Laborbehälter entnommen und in eine Spritze mit langem Katheder gefüllt. Das Sperma wird dann langsam direkt in den Uterus gespritzt.
Mit bis zu 6 Versuchen muss Frau rechnen, bevor eine Befruchtung auf diese Weise gelingt. Der Samenspender hat keinerlei Sorgerechtsansprüche vor dem Gesetz. Anders in der Bundesrepublik: hier können nur verheiratete Paare Sperma aus einer Samenbank beziehen.
Krankenkassen finanzieren zum Teil die Behandlung einer als Krankheit anerkannten Kinderlosigkeit. Die Behandlung reicht von Hormontherapien bis zur künstlichen Befruchtung. Allerdings versuchen Paare oft jahrelang auf diese Weise eine Familie zu gründen, was häufig mit hohen psychischen Belastungen verbunden ist. Wenn nur die künstliche Zeugung Erfolg verspricht, ist immer Bedingung, dass Ei- und Samenzellen der Ehepartner verwendet werden und der behandelnde Arzt die Erfolgsaussichten positiv beurteilt.
Mediziner vermuten, dass die Qualität des Samens langsam zurückgeht. Wie fruchtbar Samen ist, misst man an der Anzahl der Spermien pro Milliliter Ejakulat. Zum einen hat sich in den vergangenen 50 Jahren die durchschnittliche Menge von fast 4 ml auf unter 3 ml Ejakulat verringert. Die Spermien-Anzahl im Ejakulat ging dabei von 113 Millionen auf 66 Millionen zurück. Gleichzeitig steigt der Anteil missgebildeter Spermien. Die von der Weltgesundheitsorganisation empfohlene Mindestdichte liegt bei 20 Millionen Spermien, und erst bei 5 Millionen wird eine Befruchtung unwahrscheinlich.