Leihmutterschaft – Entstehungsgeschichte
Das Problem der Unfruchtbarkeit – die Unfähigkeit, Kinder zu haben und auch weiterhin seinen Stamm fortzusetzen – war schon im Altertum bekannt. Auch die Idee der Leihmutterschaft ist bei den Menschen seit langem entstanden.
Der erste Fall der Leihmutterschaft Kind wurde noch im Alten Testament (Genesis 16) zwei tausend Jahre vor Christus beschrieben. Damals wurde die Dienerin Hagar eingeladen, um als Leihmutter das Kind von Abraham auszutragen, dessen Frau nicht in der Lage war, schwanger zu werden.
Die Geschichte kennt viele ähnliche Fälle, wie man das Problem der Unfruchtbarkeit löst. Als Leihmutter des Kindes verwendete man Sklaven und Konkubinen in vielen Ländern der Welt.
In jener Zeit war natürlich nur eine so genannte “traditionelle” Leihmutterschaft möglich. Genetische Eltern des Kindes waren der Vater als Auftraggeber und die Leihmutter selbst, und die Befruchtung führte man auf natürliche Weise durch.
Die erste erfolgreiche künstliche Befruchtung „in Vitro“ mit nachfolgender extrakorporaler Befruchtung (IVF) fand1978 inEngland statt. Als Ergebnis ist die berühmte Louise Brown geboren – das erste “Kind aus dem Reagenzglas”!
Die Verwendung der IVF (In-vitro-Fertilisation), die Austragung und Geburt durch die Leihmutter des ihr genetisch ganz fremden Kindes (vollständige Leihmutterschaft) wurde zum ersten Mal erfolgreich in USA 1986 durchgeführt.
Innerhalb von 30 Jahren seit dem Zeitpunkt, als Louise Brown das Licht der Welt erblickte, sind in der Welt über zwei Millionen Kinder aus dem Reagenzglas geboren. Dies bedeutet, dass mehr als zwei Millionen Familien die Möglichkeit erhalten haben, das Problem der Unfruchtbarkeit zu überwinden, zu den Eltern der geliebten und gewollten Kinder zu werden, ihre Stammhalter und Fortsetzer der Familientraditionen zu bekommen!
Leihmutterschaft in der Ukraine
Die Einführung der Reproduktionsmedizin begann man in der Ukraine Anfangs der 80-er Jahre des vergangenen Jahrhunderts. Man hatte zum ersten Mal das Verfahren der extrakorporalen Befruchtung erfolgreich verwendet. Und 1991 wurde dank der IVF ein Mädchen Katya geboren.
Leihmutterschaft heute
Der medizinische Anteil des Programms der Leihmutterschaft hat beträchtliche Fortschritte gemacht und ist mittlerweile auf höchstem technologischen Niveau umgesetzt – Ärzte brauchen nicht mehr bis zu 600 extrakorporale Befruchtungen durchzuführen, die gemacht wurden, damit Louise Brown geboren wurde. Der rechtliche Anteil des Programms der Leihmutterschaft ist in vielen Ländern immer noch nicht ausreichend geregelt.
Die Leihmutterschaft ist zum Beispiel in Österreich, Deutschland, Norwegen, Schweden, Frankreich und in einigen USA-Staaten gesetzlich verboten.
In Belgien, Griechenland, Irland und Finnland ist die Einladung der Leihmütter für die Behandlung der Unfruchtbarkeit gesetzlich nicht geregelt, wohl aber vorhanden.
In einigen Ländern ist nur eine gemeinnützige Leihmutterschaft erlaubt, wenn die Leihmutter keine Bezahlung bekommt, und die Werbung für die Leihmutterschaft und die Auswahl der Leihmütter sind verboten. Solche Gesetzgebung besteht in Australien, Großbritannien, Dänemark, Israel, Spanien, Kanada, den Niederlanden und in einigen USA-Staaten.
Die gemeinnützige Leihmutterschaft ist mehr den Paaren zugänglich, die gezwungen sind, das Verfahren der künstlichen Befruchtung zu verwenden. Die Dienstleistungen der Reproduktionskliniken sind recht teuer. Gleichzeitig hat jeder Mensch das Recht seine eigenen Interessen zu befriedigen, daher ist die Leihmutter Kind berechtigt, Dankbarkeit für ihre Unterstützung zu erwarten.
Die Anwendung der Leihmutterschaft, einschließlich auf kommerzieller Basis, ist gesetzlich in den meisten USA-Staaten, Republik Südafrika, Russland, Georgien und der Ukraine erlaubt.
Die Gesetzgebung hinsichtlich der Leihmutterschaft ist in unserem Lande die vollständigste. (Leihmutterschaft, Insemination, Spende von Spermien und Eizellen, Anwendung anderer reproduktiver Technologien für die Behandlung der Unfruchtbarkeit). Dennoch sind diese rechtlichen Fragen sehr kompliziert und nicht viele Juristen sind in allen Details in diesem Anwendungsbereich ausreichend kompetent.