Leihmutterschaft in der Ukraine
Zuallererst soll man vermerken, dass Leihmutterschaft in der Ukraine ganz legal ist.
Die rechtlichen Aspekte der Leihmutterschaft in unserem Land sind durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:
- Familiengesetzbuch der Ukraine
- Edikt des Justizministeriums der Ukraine „Über Änderungsdienste in die Meldevorschriften der Personenstandsregister in der Ukraine“ # 1154\5 von 22.11.2007;
- Edikt des Ministeriums für Gesundheitswesen der Ukraine „Über die Bestätigung der Verhaltungsverordnung über Änderungsverfahren in der Anwendung von der Techniken der assistierten Reproduktionsmedizin“ #771 von 23.12 2008.
Im Artikel 123 (Teil 2) von dem Familiengesetzbuch der Ukraine ist beschlossen, dass im Fall der Übertragung von dem Embryo, der mithilfe der assistierten Reproduktionsmedizin bei den Ehepartnern konzipiert wurde, ins Organismus der anderen Frau, sind die Ehepartner die Eltern des Kindes.
In dem 3. Abschnitt, Punkt 10 des Ediktes des Justizministeriums der Ukraine von 22.11.2007 #1154\5 ist Kinderregistrierungsverfahren statuiert. „Im Fall der Geburt des Kindes bei der Frau, welcher ein konzipierter bei den Eltern Embryo implantiert wurde, wird die Geburtsanzeige nach Anzeige der Eltern, die ihre Zustimmung zu Implantation gegeben haben, durchgeführt. In diesem Fall wird gleichzeitig mit dem Dokumenten, der die Tatsache der Geburt des Kindes von dieser Frau bestätigen, eine notarielle Erklärung der Leihmutter, dass sie mit der Eintragung der Wunscheltern in die Geburtsurkunde des Kindes einverstanden ist,
abgegeben“.
Die Rechte der biologischen Mutter sind in der Ukraine strikt durchs Gesetz unterstützt. Ähnlich sind die Rechte und Interessen der Kinder und deren Kinderwohl unterstützt, die mithilfe der Techniken der Reproduktionsmedizin geboren sind: vor allem ist ihre genetische (biologische) Verwandtschaft mit der Mutter und dem Vater berücksichtigt.