Samenspende in den USA Fall fürs Gericht: Mama weiß, Kind schwarz
In den USA fordert eine Mutter Schadenersatz, weil sie kein weißes Kind bekam. Vor Gericht kam die Mutter mit ihrer Klage nicht durch. Der Richter lehnte sie ab – denn das Kind ist doch kerngesund.
Vielleicht war es eine krakelige Schrift, vielleicht hat jemand auch nicht genau hingesehen, jedenfalls gäbe es die Diskussion um die Hautfarbe der kleinen Payton in den USA nicht, wenn die Mitarbeiter der Samenbank-Firma die Samenspende nicht verwechselt hätten. Statt wie abgesprochen das Sperma von Nummer 380 zu wählen, damit ein Embryo mit weißer Hautfarbe heranwächst, griffen sie zur Samenspende von Nummer 330, einem farbigen Mann. Und so ist Payton ein dunkelhäutiges Mädchen und damit ein Fall für die Gerichte geworden.
Die Nummern der Spender waren per Hand auf die Spendenbehälter geschrieben worden, teilte das Unternehmen mit, das sich bei der Mutter entschuldigte. Doch das genügte Jennifer Cramblett, einer weißen Amerikanerin aus Ohio, nicht. Sie verklagte die Midwest Spermabank. Zugleich betonte sie: „Wir lieben unser Baby über alles.“ Für nichts auf der Welt würde sie das Mädchen hergeben.
Ihr Anwalt sprach vor Gericht von einer „fehlerhaften Geburt“ und schilderte die Folgen für die Mutter und ihre Partnerin. Von Stress und Schmerz war die Rede und medizinischen Kosten, weil die beiden Frauen nicht darauf vorbereitet gewesen seien, ein Kind mit einer anderen als der gewünschten Hautfarbe großzuziehen. Außerdem habe Cramblett mit ihrer Partnerin oft genug gespürt, wie es ist, ausgegrenzt zu werden. Mit der Tochter verließ das Paar vor einem Jahr die kleine Gemeinde Uniontown, wo fast nur Menschen mit weißer Hautfarbe leben. Für das Mädchen habe die Gefahr bestanden, auch angefeindet zu werden, hieß es.
Vor Gericht kam die Mutter mit ihrer Klage nicht durch. Eine Fahrlässigkeit bei der Zeugung habe nicht vorgelegen, teilte die Verteidigung mit, denn das Kind sei kerngesund zur Welt gekommen. Von fehlerhaft könne nur gesprochen werden, wenn vor der Geburt Fehlbildungen oder Erbkrankheiten übersehen worden wären. Der Richter schloss sich der Argumentation an, teilte der Frau aber mit, sie könne versuchen, die Samenbank wegen Fahrlässigkeit zu belangen. Das will die Mutter tun, sie verlangt 50 000 Dollar Schadenersatz. Wobei schon jetzt klar sein sollte: Die Hautfarbe ihres Kindes sollten Eltern nie als Schaden betrachten.
Quelle: http://www.berliner-zeitung.de