Verzicht aufs durch Leihmutterschaft entstandene Kind in Tschechien

Die Eltern in Tschechien verzichteten aufs Kind, das ihnen die Leihmutter geboren hat.
Es ist nicht der erste Fall derartigen Verzichte. Man erklärt den Verzicht meistens durch medizinische Abweichungen des Neugeborenen oder Erkrankungen.
In Tschechien wurde das Kind ins Kinderheim geschickt, nachdem die Leihmutter es mit Geburtsfehlern geboren hatte. Weder die Leihmutter, noch die genetischen Eltern äußerten keinen Wunsch das Kind für sich zu behalten. Folglich ist das Kind der Sozialversorgung übergegeben worden.
Die genetischen Eltern ist ein Paar im Alter von 40 Jahren aus Südböhmen. Die Frau war unfähig wegen des Fehlens der Gebärmutter schwanger zu werden. Dann wählte das Paar die 35- jährige Leihmutter aus. Der Arzt, der das Paar behandelte, war ursprünglich gegen diese Leihmutter, weil sie an der Epilepsie und anderen zusammenhängenden psychischen Erkrankungen litt.
Aber nachdem die Eltern das ärztliche Gutachten von dem Neurologen über die Gesundheit der Ersatzmutter vorgelegt hatten, in dem stand, dass die Frau keine epileptischen Anfälle seit Langem gehabt hätte und wäre fähig das Kind auszutragen, gab er den Bitten der Eltern nach und gab seine Zustimmung.
Derartige Fälle sind leider keine Einzelfälle in der modernen Geschichte der Leihmutterschaft. Es sei bemerkt, dass so etwas nur bei den medizinischen Auffälligkeiten passiert. Beileibe nicht jede Frau kann eine Leihmutter werden. Sie soll medizinisch untersucht werden, sie soll ärztliche Gutachten von diversen Ärzten einholen. Wenn ein unfruchtbares Paar sparen möchte oder gegen gewisse Regeln verstößt, hat es ein bitteres Ende wie dieser Fall in Tschechien.
Oft trifft man auf die Ukraine beim Durchlesen verschiedener Artikel über Leihmutterschaft. Das Land bricht Rekorde, was die Leihmutterschaftsdurchführung betrifft. In Europa ist es angebracht, die Ukraine als Dritte-Welt-Land zu benennen, jedoch trägt die Ukraine die Siegespalme in der Reproduktionsmedizin. So, soll die Klinik für Reproduktionsmedizin BioTexCom ihre gute Reputation nicht verlieren und immer streng Regeln und Vorschriften einhalten. Die Auswahl der Leihmutter erfolgt immer auf hohem Niveau, wenn eine nicht passt oder einem einzigen Kriterium nicht entspricht, dann kommt ihre Kandidatur gar nicht infrage. Alle Programme führt man nur nach dem Vertragsabschluss durch, wo alle Rechte und Verpflichtungen verankert sind.
Alle Ausländer, die die Eltern dank der Klinik werden, verlassen immer die Ukraine mit eigenen Wunschkindern. Es gab noch keinen Fall, wenn die biologischen Eltern aufs Kind verzichteten. Es bleibt zu hoffen, dass der Fall in Tschechien eine Art von Belehrung wird. In der Zukunft soll dieses Beispiel andere Fälle minimisieren, wenn nicht unterbinden.