Elternzeit für die Eltern des Leihmutterkindes
Die Leihmutterschaft hat die Welt in zwei Lager gespalten – «das Für» und «das Wider». In Deutschland, Österreich, Norwegen, Spanien ist solches medizinische Verfahren gesetzlich verboten. In Australien, Großbritannien, Dänemark, Israel, Schweden, Kanada und in den Niederlanden kann man den fremden Embryo austragen, aber ohne finanzielle Belohnung. Den ausländischen unfruchtbaren Paaren zugunsten sind in der
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